Anbau von GVO Mais MON 810 verboten
Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner verbietet Anbau von Mon810 Sie hat sich für ein Anbauverbot von gentechnisch verändertem (GV-)Mais in Deutschland entschieden und beruft sich auf die Schutzklausel. Damit ist jeder Anbau und jeder weitere Verkauf von Saatgut von Mais der Linie Mon810 unzulässig. Grundlage für diese Entscheidung war der Monitoring-Bericht von Monsanto. Die Bewertung durch die Bundesbehörden - wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, das Julius-Kühn-Institut und das Bundesamt für Naturschutz - ergab keine einheitliche Auffassung.
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