Bulgarien schützt Bio Landwirtschaft und Imker

23.03.2010

In Bulgarien sind die Bestimmungen für die Erzeugung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) verschärft worden. Die von der Nationalversammlung kürzlich verabschiedeten Korrekturen des entsprechenden Gesetzes verankern Einschränkungen praktisch prohibitiven Charakters. So ist es nunmehr verboten, mehrere GV-Pfl anzen in einem Abstand von weniger als 30 km zu Naturschutzgebieten sowie 10 km zu stationären Imkereien und 7 km zu Bio-Landwirtschaftsbetrieben anzubauen. Eine „Schutzklausel“ ermöglicht Sofi a, den Marktzugang für GVPfl anzensorten und ihre Erzeugnisse, die ansonsten in der Europäischen Union erlaubt sind, nicht zuzulassen. DJG/AIZ/pio/22.3.2010
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