Bulgarien schützt Bio Landwirtschaft und Imker
In Bulgarien
sind die Bestimmungen für die Erzeugung
gentechnisch veränderter Organismen
(GVO) verschärft worden. Die
von der Nationalversammlung kürzlich
verabschiedeten Korrekturen des
entsprechenden Gesetzes verankern
Einschränkungen praktisch prohibitiven
Charakters. So ist es nunmehr
verboten, mehrere GV-Pfl anzen in
einem Abstand von weniger als 30 km
zu Naturschutzgebieten sowie 10 km
zu stationären Imkereien und 7 km zu
Bio-Landwirtschaftsbetrieben anzubauen.
Eine „Schutzklausel“ ermöglicht
Sofi a, den Marktzugang für GVPfl
anzensorten und ihre Erzeugnisse,
die ansonsten in der Europäischen
Union erlaubt sind, nicht zuzulassen.
DJG/AIZ/pio/22.3.2010
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